Bürgerinfo
Aktiver Dienst
Stell Dir vor, es brennt, aber niemand kommt Dir zur Hilfe!
Kannst Du Dir das in der heutigen Zeit überhaupt vorstellen?
NEIN? Wir auch nicht, denn wir sind rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr für DICH da!
Wenn Du....
- gerne im Team mit anderen Menschen eine gemeinsame Aufgabe bewältigst.
- neue Aufgaben als Herausforderung siehst.
- in Notsituationen kompetent und überlegen sein möchtest.
- in Prien am Chiemsee wohnst oder arbeitest.
- zwischen 18 und 65 Jahren jung bist.
- körperlich fit bist.
Dann komm zu uns, es erwartet Dich....
- eine interessante, vielseitige und sinnvolle Aufgabe.
- die Erfahrung, Menschen in Not helfen zu können.
- eine gute Ausbildung.
- eine erfahrene Mannschaft aus allen Berufsgruppen: Handwerkern, Kaufleuten, Schülern, Studenten und Angestellten.
- eine starke Gemeinschaft mit Teamgeist.
Komm einfach zu einer Übungen (siehe Termine) oder ruf uns einfach unter 08051/963550 an.
Wir freuen uns auf DICH!
Fördermitgliedschaft
Sie können oder wollen kein aktives Mitglied werden, möchten uns aber trotzdem unterstützen?
Dann werden Sie doch einfach Fördermitglied!
Als Fördermitglied können auch Sie einen wertvollen Beitrag für die Zukunft der Feuerwehr leisten.
Die Feuerwehrvereine stellen nicht nur die aktiven Feuerwehrmitglieder, sondern fördern, betreuen und unterstützen den Brand-, Umwelt- und Katastrophenschutz, die Jugendarbeit, die Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehren, die Brandschutzerziehung und -aufklärung, die Aus- und Weiterbildung sowie den Austausch feuerwehrtechnischer Erfahrung.
Das Geld kommt den Zwecken des Brandschutzes zugute und wird für folgende Anschaffungen verwendet:
- zweckgebundene Anschaffungen
- Ausrüstungsgegenstände
- Jugendarbeit
- Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail Vorstand@Feuerwehr-Prien.de oder telefonisch 08051/963550.
Spenden
Wir freuen uns, wenn Sie Ihre freiwillige Feuerwehr Prien unterstützen. Durch Ihre zweckgebundene Spende ermöglichen Sie uns unter anderem die Beschaffung von zusätzlicher Ausrüstung, welche unsere Arbeit erleichtert.
Freiwillige Feuerwehr Prien a. Chiemsee e.V.
Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG
IBAN: DE57 7116 0000 0001 0739 82
BIC: GENODEF1VRR
Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen und Anschrift beim Verwendungszweck an.
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail oder telefonisch 08051/963550.
Hintergrundinformationen zum Feuerwehrwesen in Bayern
Der Abwehrende Brandschutz und der Technische Hilfsdienst werden in Bayern zu 98 % durch Freiwillige Feuerwehren sichergestellt. Das sind rund 7.700 Freiwillige Feuerwehren mit ca. 320.000 ehrenamtlichen Feuerwehrmännern und -frauen.
Nur in Städten mit über 100.000 Einwohnern reicht i.d.R. eine Freiwillige Feuerwehr zur Erfüllung der Aufgaben einer Stadt u.a. aufgrund der Einsatzhäufigkeit nicht aus. Hier können die Städte dann eine Berufsfeuerwehr aufstellen. In Bayern sind dies die Städte Augsburg, Fürth, Ingolstadt, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Dort stehen insgesamt rund 2.500 hauptberufliche Feuerwehreinsatzkräfte im Schichtdienst rund um die Uhr zur Verfügung.
Zudem gibt es in über 170 Betrieben wie z.B. BMW, Flughafen München oder andere Industrieunternehmen anerkannte Werkfeuerwehren. Rund 80 Betriebe unterhalten zudem eine freiwillige Betriebsfeuerwehr mit Betriebsangehörigen.
Jährlich werden von den bayerischen Feuerwehren ca. 284.000 Einsätze abgearbeitet. Das heißt, dass in Bayern ca. alle 2 bis 3 Minuten eine Feuerwehr alarmiert wird.
Die Freiwilligen Feuerwehren werden auf der Grundlage des Bayerischen Feuerwehrgesetzes von den Gemeinden und Städten aufgestellt, ausgerüstet und unterhalten. Sie sind damit ein Teil der kommunalen Daseinsvorsorge für den Bürger.
Bei den Freiwilligen Feuerwehren besteht das Personal aus ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, d. h., dass diese neben ihrer eigentlich beruflichen Tätigkeit ein sicherheitsrelevantes Ehrenamt im Rahmen einer Pflichtaufgabe der Gemeinde/Stadt, ausüben. Dafür erhalten sie kein Geld. Die Gemeinde/Stadt stellt hierbei nur die Ausstattung bereit. Die ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger stellen ihre Freizeit und ihre Arbeitskraft der Gemeinde zur Verfügung.
Die ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden sind zur Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und an Bereitschaftsdiensten verpflichtet.
Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet und vom Arbeitgeber freizustellen. Für Zeiten der Freistellung ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen.
Finden sich nicht genügend Ehrenamtliche für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst, kann die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr anordnen. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz können alle Gemeindebürger zwischen dem 18. und dem vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst herangezogen werden.
Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren sind sehr vielfältig und deren Bewältigung erfordert eine professionelle und anhaltende Aus- und Fortbildung. Zu den gängigsten Lehrgängen zählen neben der verpflichtenden Grundausbildung (Modulare Truppausbildung), die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger, Maschinisten, Gruppenführer.
Daneben setzt eine funktionierende Wehr voraus, dass genügende geeignete Ehrenamtliche nötige Lehrgänge, etwa zum Gerätewart, Ausbilder einer Feuerwehr oder Jugendwart absolvieren.
Eine Vielzahl spezialisierter Lehrgänge ist zudem nötig, um die Feuerwehrdienstleistenden für den Einsatzdienst in Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten im Wachgebiet zu qualifizieren (z.B. ABC-Dekontamination, Bootsführer, Flughelfer u.v.m.)
Presseinformation des Landesfeuerwehrverband Bayern vom 26.04.2022
Notruf 112
Ein Notruf ist ein Signal, dass übermittelt wird, um bei einem Notfall professionelle Helfer wie Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei zu alarmieren. Je nach Situation wird bei der Rufannahme entschieden, ob ein Einsatz erfolgt.
Ohne Vorwahl, egal welches Netz, europaweit!
Die 5 W- Fragen...
Wer ist am Telefon?
Was ist passiert?
Wo ist es passiert?
Wie viele Verletzte?
Warten auf Rückfragen!
Wann rufe ich die 112?
Immer, wenn akut Notfallsituationen auftreten, in denen unmittelbar Hilfe geleistet werden muss, gilt es die 112 zu wählen - die Nummer des Rettungsdienstes und der Feuerwehr.
Auch wenn die Situation unklar ist und der Verletzungsgrad nicht ersichtlich, rufen Sie in jedem Fall den Rettungsdienst.
Das Gleiche gilt für einen Brandfall. Auch hier ist wie immer etwas Mitdenken gefordert: Wenn es sich nur um den Brand einer kleinen frei stehenden Mülltonne auf einer Wiese handelt, die auch selbst gelöscht werden kann und sich niemand in Gefahr befindet, könnte das Problem auch so gelöst werden. Aber im Zweifel gilt auch hier: Rufen Sie lieber bei der 112 an, wenn Sie sich unsicher sind.
Dank der Integrierten Leitstellen in Bayern ist die Notrufnummer 112 in Bayern auch per Fax erreichbar. So können auch Personen, die nicht sprechen oder hören können, schnell Hilfe holen. Auch beim Fax-Notruf müssen Sie keine Vorwahl eingeben.
Missbrauch!
Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes stellt in Deutschland eine Straftat dar (§ 145 StGB). Der Missbrauch begründet ferner eine Schadensersatzpflicht gegenüber den beteiligten Organisationen und Dritten.
Blaulicht und Martinshorn
Mitten in der Nacht werden Sie durch Martinshorn und Riesenkrach durch ein Feuerwehrfahrzeug geweckt.
Was denken Sie sich?
- Hoffentlich kommen Sie rechtzeitig.
- Sind unsere Kinder zu Hause.
- Hoffentlich ist nichts Schlimmes passiert.
ODER denken Sie sich:
- Was soll dieser Lärm, ich muss morgen früh raus.
- Muss das denn sein, nachts ist doch niemand auf der Straße.
Die Alarmierung der Feuerwehr findet nur dann statt, wenn eine Notlage vorliegt, dabei können Sekunden/Minuten über Leben und Tod, Kleinbrand oder Großbrand entscheiden. Höchste Eile ist geboten, um eine Gefahr abzuwenden, deshalb werden den Einsatzkräften Sonderrechte nach § 35 und § 38 StVO eingeräumt.
Nicht ohne Grund fahren die Hilfsorganisationen mit Sondersignal zur Einsatzstelle. Die Feuerwehr ist durch die beiden Paragraphen der StVO gesetzlich verpflichtet, Blaulicht und Martinshorn einzusetzen, wenn das Wegerecht in Anspruch genommen werden soll. Das Blaulicht und Martinshorn ordnet dabei an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Bitte denken Sie immer daran, dass auch die freiwilligen Einsatzkräfte vor wenigen Minuten noch am Arbeitsplatz, bei ihren Familien oder in ihrem Bett waren und jetzt zu einem Notfall unterwegs sind und nach dem Einsatz der Alltag genauso weiter gehen muss.
Sollten auch Sie eines Tages Hilfe benötigen, so können Sie auf uns, rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr zählen.
Ihre Freiwillige Feuerwehr Prien
Defibrillator
Ein Defibrillator, oder im Fachjargon Defi, ist ein medizinisches Gerät zur Defibrillation. Es kann durch gezielte Stromstöße Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern beenden.
Defibrillatoren werden auf Intensivstationen, in Operationssälen, in Notaufnahmen, sowie in Fahrzeugen des Rettungsdienstes bereitgehalten (Sowie in unserem Feuerwehrfahrzeug "Prien 12/1" der uns unter anderem als Erstversorgungsfahrzeug dient.).
Seit den 1990er-Jahren werden Defibrillatoren in Form automatischer externer Defibrillatoren auch zunehmend in öffentlichen Gebäuden wie Bahnhof, Flughafen, Rathaus und anderen Orten für eine Anwendung durch medizinische Laien bereitgehalten.
Standorte von Defibrillatoren in Prien a. Chiemsee:
Rettungsgasse
Bei einem Unfall können Minuten, oft sogar Sekunden über Leben und Tod entscheiden. Bei einem Stau müssen sich die Einsatzkräfte ihren Weg oft erst durch blockierte Spuren oder über Pannenstreifen bahnen – kostbare Zeit geht verloren. Mit der Rettungsgasse sorgen Sie für die freie Fahrt der Einsatzkräfte. Einsatz- und Bergungsfahrzeuge gelangen schneller und sicherer an den Unfallort, Verletzte werden rascher versorgt, Aufräumarbeiten beginnen eher und der Stau löst sich schneller wieder auf. Bereits bei stockendem Verkehr muss eine Rettungsgasse gebildet und offen gehalten werden.
Bilden Sie sofort bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen und machen Sie den Weg frei, um Leben zu retten!
WAS TUN?
Bilden Sie die Rettungsgasse so wie in den folgenden Abbildungen:
- Verringern Sie Ihre Geschwindigkeit und richten Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung aus, damit das Heck Ihres Fahrzeugs nicht in die Rettungsgasse hineinragt;
- Halten Sie ausreichend Abstand zum vorderen Fahrzeug, um rangieren zu können;
- Halten Sie die Rettungsgasse offen, bis der Verkehr wieder rollt, da nicht alle Fahrzeuge der Hilfsdienste gleichzeitig durchfahren.
Die Rettungsgasse darf nur von Hilfsfahrzeugen mit Lichtzeichen respektiv Tonsignalen befahren werden: Rettungsdienste, Feuerwehren, Polizei, Abschlepp- und Bergungsdienste, Absicherungs- und Reinigungsfahrzeuge der Autobahn- und Straßenbauverwaltung.
RICHTIGES VERHALTEN
BEI ZWEI FAHRSTEIFEN IN EINE RICHTUNG
Auf dem linken fahren Sie so weit wie möglich nach links. Auf dem rechten weichen Sie so weit wie möglich nach rechts aus - auch auf den Pannenstreifen.
BEI DREI FAHRSTEIFEN IN EINE RICHTUNG
Auf dem linken fahren Sie so weit wie möglich nach links. Auf dem mittleren und rechten weichen Sie jeweils so weit wie möglich nach rechts aus - auch auf den Pannenstreifen.
INNERORTS
Auf Straßen mit einer Fahrbahn je Richtung, jeweils an den rechten Fahrbahnrand fahren.
AN AMPELANLAGEN
Bei Rot, möglichst nah an den rechten Fahrbahnrand fahren. Falls erforderlich, vorsichtig Haltelinien so weit überfahren bis das Einsatzfahrzeug vorbeifahren kann. Bei Grün an den rechten Fahrbahnrand fahren und die Hilfskräfte vorbeilassen.
Quelle: www.rettungsgasse.lu
Rauchmelder
Die meisten Brandopfer verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. Mehr als 90 % der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung!
Rauchmelder haben sich bewährt.
Tagsüber kann ein Brandherd überwiegend schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, sodass die Opfer im Schlaf überrascht werden.
Rund 500 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Rauchmelder (Brandmelder) retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.
Gefährliche Irrtümer:
Genauso weit verbreitet wie die Vielzahl an Brandursachen sind die Unwissenheit und die Sorglosigkeit, mit der die meisten Personen eine Brandgefahr für sich ausschließen:
"Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen."/„Mir bleibt genug Zeit, mich in Sicherheit zu bringen.“
Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht. Bei allen Bränden entstehen gerade in der Schwelphase schon kurz nach Brandausbruch große Mengen hochgiftiger Gase. Es bleiben nur zwei bis vier Minuten zur Flucht.
„Die Hitze wird mich früh genug wecken.“
Der größte anzutreffende Irrtum: Denn weit gefährlicher als Flammen oder Hitze ist der Brandrauch. Schon nach wenigen Minuten erreichen die bei Bränden freigesetzten Gase lebensbedrohliche Konzentrationen, die nach kürzester Zeit zum Erstickungstod führen.
"Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren."
Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur 4 Minuten Zeit hat – besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.
"Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher."
Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet. Auch die aufmerksamsten Zeitgenossen sind nicht vor den nächtlichen Gefahren und der Vielzahl aller möglichen Brandursachen geschützt.
"Steinhäuser brennen nicht."
Das brauchen Sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete oder ca. 100g Schaumstoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen. Nicht abgeschaltete (Standby) oder defekte elektrische Geräte und überlastete Leitungen sind weitere Gefahrenquellen.
"Rauchmelder sind zu teuer."
Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt. Täglich sterben in Deutschland 2 Menschen bei Bränden. Wie viel ist Ihnen Ihr Leben wert?
Quelle Freiwillige Feuerwehr Lage
Brandklassen Feuerlöscher
Brandklassen dienen zur Klassifizierung aller brennbaren Stoffe und haben einen entscheidenden Einfluss auf die Wahl des richtigen Löschmittels bei der Brandbekämpfung. Fachkundige wissen aufgrund der Brandklasse, welches Löschmittel zu verwenden ist. Im folgenden Artikel möchten wir Ihnen die Unterschiede der einzelnen Brandklassen aufzeigen, da die Wahl des falschen Löschmittels im Brandfall verheerende Auswirkungen haben kann. Beim Einsatz eines Feuerlöschers, der nicht zum Löschen der entsprechenden Brandklasse geeignet ist, kann es zu einer verstärkten Brandausweitung oder schlimmsten Falls zu einer Explosion kommen. Jeder Feuerlöscher verfügt über ein Piktogramm, auf dem die jeweilige Brandklasse angegeben ist. Dieses Piktogramm zeigt Ihnen, ob der Feuerlöscher zum Löschen des jeweiligen Brandherdes geeignet ist. Brennbare Stoffe werden nach der europäischen Norm EN 2 in fünf verschiedene Brandklassen eingeteilt, die als Brandklasse A, B, C, D und F gekennzeichnet sind.
Brandklasse A
In die Brandklasse A fallen alle festen Stoffe, die vorwiegend in der Natur vorkommen. Diese Stoffe brennen meist unter Glutbildung, sodass ein Löschmittel eingesetzt werden muss, das nicht nur die Flammen bekämpft, sondern auch die Glut ablöscht. Hierzu eignet sich Wasser sehr gut oder aber Feuerlöscher, die mit Schaum oder Pulver befüllt sind. Pulverlöscher sollten jedoch lediglich als ABC-Löscher zum Einsatz kommen, da sie ein Glutbrandpulver enthalten. Zur Brandklasse A zählen Stoffe wie Holz, Kohle, Textilien, Papier, einige Kunststoffe, Heu, Stroh und Faserstoffe.
Brandklasse B
In die Brandklasse B fallen alle flüssigen, brennbaren Stoffe sowie Stoffe, die aufgrund der Wärmeeinwirkung flüssig werden. Zu den flüssigen Stoffen gehören beispielsweise Benzin, Öle, Fette, Farben, Lacke und Alkohol. Zu den Stoffen, die bei Hitze schmelzen und flüssig werden, gehören zum Beispiel Kunststoffe wie PVC, Wachs, Teer, Harz sowie zahlreiche Kunststoffe. Stoffe der Brandklasse B brennen ausschließlich mit Flammen und erzeugen keine Glut. Bei den genannten Stoffen muss darauf geachtet werden, dass sie im Brandfall niemals mit Wasser gelöscht werden! Das Wasser würde verdampfen und aufgrund der brennenden Flüssigkeit wäre eine Verpuffung die Folge.
Stoffe der Brandklasse B werden durch das Löschmittel erstickt. Hierzu kann eine Löschdecke verwendet werden oder aber Schaum-Feuerlöscher, ABC-Feuerlöscher, Feuerlöscher mit BC-Pulver sowie CO²-Löscher (Kohlenstoffdioxid).
Brandklasse C
Unter die Brandklasse C fallen alle brennbaren Gase wie Propan, Methan, Stadtgas, Erdgas, Butan, Ethin (Acetylen) sowie Wasserstoff.
Sie produzieren keine Glut, sondern verbrennen ausschließlich unter Flammenbildung. Bei Gasbränden gilt es zu beachten, dass diese sich nicht mit Wasser, Schaum oder Kohlenstoffdioxid (CO²) löschen lassen und somit als Löschmittel völlig unbrauchbar sind. Als Löschmittel eignen sich Feuerlöscher mit ABC-Pulver und BC-Pulver.
Brandklasse D
Brände der Brandklasse D kommen im Alltag nur sehr selten vor, da es sich hierbei um Brände von brennbaren Metallen, wie Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium oder Lithium, handelt. Diese Metalle brennen ausschließlich bei sehr hohen Temperaturen von weit über 1000 °C und gelten als sehr schwer löschbar. Metallbrände der Brandklasse D dürfen niemals mit Wasser gelöscht werden, da sich das Wasser bei den hohen Temperaturen in Wasserdampf und Sauerstoff spalten würde, was eine Knallgasbildung mit hoher Explosionsgefahr zur Folge hätte. Metallbrände werden ausschließlich mit speziellem Metallbrand-Pulver, trockenem Sand, trockenem Zementpulver oder trockenem Streu- oder Viehsalz gelöscht.
Brandklasse F
Zur Brandklasse F gehören Brände von Speisefetten und Speiseölen, die typischerweise im Alltag häufig in Küchen auftreten. Wegen der großen Gefahr wurde die Brandklasse F im Jahr 2005 mit in die Klassifizierung der europäischen Norm EN 2 aufgenommen. Schnell ist es geschehen und die Bratpfanne mit dem heißen Speiseöl wird für einen Moment auf dem Herd vergessen.
Bei überhitztem Speisefett und Speiseöl besteht eine hohe Rückzündungsgefahr, was nicht selten zu schweren Verletzungen führt.
Fettbrände dürfen auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden, da Wasser leichter ist als brennendes Fett. Bei einem Löschversuch mit Wasser würde das Löschwasser schnell im brennenden Fett absinken und verdampfen. Der entstehende Wasserdampf würde schlagartig nach oben schießen und das heiße Fett mit sich reißen, wobei eine Stichflamme entsteht.
Fettbrände werden grundsätzlich erstickt, wobei das schnelle Abdecken mit einem Metalldeckel am ehesten geeignet ist. Die Kochplatte sollte sofort abgeschaltet werden und die Feuerquelle, wenn möglich, von der Platte geschoben werden. Löschdecken sind zum Löschen von Fettbränden nur bedingt geeignet, gleiches gilt für Pulver-Feuerlöscher sowie CO²-Löscher. Am besten eignen sich sogenannte Fettbrandlöscher, die mit einem speziellen Löschmittel befüllt sind, das für eine Verseifung der brennenden Flüssigkeit sorgt.
Quelle: safety-feuerloeschtechnik.de
Erreichbarkeiten Ihres Objektes
Die Freiwillige Feuerwehr Prien a. Chiemsee hält Erreichbarkeitslisten für die wichtigsten Priener Objekte bereit, um im Einsatzfall schnell Objektverantwortliche infromieren bzw. hinzuziehen zu können.
Deshalb bitten wir Sie, sollte sich bei Ihren Objekt etwas ändern, das folgende Formular vollständig ausgefüllt an uns zu senden.
Postalisch können Sie das an die Feuerwehr Prien, Bernauer Straße 62, 83209 Prien am Chiemsee,
per Fax an die (08051)9 63397 oder an unsere eMail-Adresse: Feuerwehr@Feuerwehr-Prien.de
Warn-App "NINA"
Kostenlose Bürgerinformation
Katastrophen kommen meistens unangemeldet und unerwartet, es können verheerende Unwetter, ein Hochwasser, Großbrände oder ein Zugunglück sein. In diesen Fällen ist es wichtig so viele Menschen wie möglich zu informieren. Dazu entwickelte der Bund das „ Modulare Warnsystem“, das Bürgerinnen und Bürger bei Zivilschutzlagen warnen und aufklären soll.
Über die kostenlose Smartphone-App „NINA“ können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie z.B. Gefahrstoffausbreitung oder einem Großbrand erhalten. Ebenfalls sind Wetterwarnungen und Hochwasserinformationen in der Warn-App integriert.
Download unter www.bbk.bund.de/NINA
Wir empfehlen Ihnen, sich die kostenlose Warn-App "NINA" herunterzuladen.