Rauchmelder
04.10.2018
In Bayern sind seit dem 01.01.2018 in allen Wohnungen, darunter zählen auch Ferienwohnungen, Rauchmelder vorgeschrieben. Da noch immer nicht alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sind und es auch noch offene Fragen gibt, möchten wir Sie nochmals auf Rauchmelder aufmerksam machen.
Rauchmelder retten LEBEN
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
- In allen Schlafräumen und Kinderzimmern
- In allen Fluren, in der Wohnung / im Einfamilienhaus, die ins Treppenhaus oder ins Freie führen.
- In Einfamilienhäusern mit offenen Treppenraum auf jedem Stockwerk.
Wer muss Rauchmelder installieren?
- Eigentümer (selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) bzw. Vermieter
Wer muss die Rauchmelder warten?
- In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner
- Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer
Aber: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die installierten Melder betriebsbereit zu halten.
Wichtiger Hinweis von Ihrer Feuerwehr
Ferienwohnung müsse auch mit Rauchmeldern ausgestattet werden.